Achtung – wichtige Informationen für unsere Kassenpatienten

Aktuelle Regeln der Heilmittelrichtlinie

Zum 01. Januar 2021 ist eine neue Heilmittelrichtlinie (HMR) für ärztliche Verordnungen in Kraft getreten.

Diese ist insbesondere für Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. KKH, AOK, DAK, IKK, , Barmer, Tk, oder einer BKK) interessant.

Die in der Heilmittelrichtlinie (HMR) von 2021 oder im Gesetz festgelegten Regeln sind für Ärzte und Physiotherapeuten bindend. Behandlungen werden von den Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn diese Regeln durch Ärzte, Patienten und Physiotherapeuten eingehalten werden.

Wir müssen daher die Einhaltung dieser Regeln prüfen und beachten, da wir ansonsten die durch uns erbrachten Leistungen nicht mit den Krankenkassen abrechnen können.

Grundsätzlich können wir Behandlungen erst beginnen, wenn eine korrekte Verordnung im Sinne der Heilmittelrichtlinie vorliegt.

Änderungen an einer Verordnung (Rezept) können ausschließlich durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden und müssen durch diesen schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden.

Die wichtigsten Regeln für physiotherapeutische Behandlungen:

1.) Durchgeführt werden muss das, was vom Arzt verordnet wurde, eine Behandlung kann nicht gegen eine andere eingetauscht werden. Wenn z.B. allgemeine KG verordnet wurde, können wir auch nur diese Behandlung durchführen.

2.) Die erste Behandlung aufgrund eines Rezepts muss spätestens 28 Tage nach dem Rezeptdatum stattfinden, es sei denn, der Arzt hat einen dringlichen Behandlungsbedarf festgestellt; in diesem Fall muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.

Erfolgt sie später, ist das gesamte Rezept ungültig und wird durch die Krankenkasse nicht vergütet.

3.) Behandlungsunterbrechung:
Bei Behandlungen auf Rezept dürfen zwischen zwei Terminen nicht mehr als maximal 14 Tage Unterbrechung liegen, ansonsten wird das Rezept ungültig.

Die einzige Ausnahme ist, falls Sie oder der Therapeut wegen Krankheit oder Urlaub das Intervall von 14 Tagen nicht einhalten können. Es gibt dann auf der Rückseite des Rezeptes einen Vermerk. Mehr als 4 Wochen Abstand zwischen zwei Behandlungsterminen werden in keinem Fall akzeptiert; wir brechen die Behandlung in solchen Fällen grundsätzlich ab.

4.) Falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind müssen gesetzlich Krankenversicherte einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder einzelnen Heilmittelverordnung leisten. Dieser Beitrag entspricht in der Regel einem Betrag von 10,– € pro Rezept plus 10% des Abrechnungsbetrags pro Behandlung. Dieser Betrag kann in der Praxis bar oder per Überweisung bezahlt werden.

Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung.

5.) Wir arbeiten in unserer Praxis mit vereinbarten Terminen. Termine die nicht wahrgenommen werden können sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden von uns gesondert in Rechnung gestellt, da diese Zeiten nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Wir hoffen bei dieser Regelung auf Ihr Verständnis. Vielen Dank.

6.) In der Regel darf nur eine Behandlung am Tag erfolgen. Auf Anordnung des Arztes kann jedoch ein sogenannter Doppeltermin stattfinden – dies muss allerdings auf der Verordnung entsprechend eingetragen sein. Dann dauert die einzelne Behandlung statt 15-25, 30-50 Minuten.

Die im Kästchen „Verordnungsmenge“ eingetragene Zahl, gibt die Höchstmenge der Einzelbehandlungen an. Sind dort also 10 Einzelbehandlungen eingetragen können entsprechend 5 Doppeltermine stattfinden. Auf der Rückseite des Rezeptes sind dann entsprechend für jeden Doppeltermin 2 Unterschriften zu leisten.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter folgenden Links:

Heilmittelkatalog für Physiotherapie

Zuzahlungspflicht für Heilmittel

Vergütungspflicht bei Annahmeverzug

Heilmittelrichtlinie

Informationen zur Zuzahlung

Heilmittelrichtlinie im Original

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/reha-massnahmen-und-vorsorge-kuren/krankengymnastik-massagen-heilmittel-2000990?tkcm=ab

Andrej Popp

Winsen Luhe, 14.04.2021